Verleihbedingungen & Benutzungsordnung, besondere Hinweise, sowie Haftung

 

 

Verleihbedingungen

 

Die Hüpfburg kann von Vereinen, Kindergärten, Schulen, Jugendclubs, Organisationen und sonstigen Interessenten ausgeliehen werden. Ein Anspruch auf Nutzung der Hüpfburg besteht jedoch nicht.

Es wird eine Leihgebühr erhoben, die im Leihvertrag geregelt wird. Die vereinbarten Ausleihzeiten, Abhol- und Rückgabetermine sind einzuhalten. Die Erhebung der Leihgebühr erfolgt nach tatsächlichen Einsatztagen und entspricht nicht der Verleihzeit. Der Verleiher behält sich die Kontrolle dergleichen vor.

 

Benutzungsordnung

 

Maßgeblich für die Benutzung ist die Gebrauchsanleitung, die an der Hüpfburg außen in Bildern angenäht ist.

Die Hüpfburg darf nicht bei Regen aufgebaut werden.

 Der Mieter muss geeignetes Aufsichtspersonal (siehe besondere Hinweise) stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.

 Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe der Hüpfburg den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen

 Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien, sauberen Zustand, ordnungsgemäß (trocken) und verpackt zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung bei entstandenen Schäden oder Verlusten.

 Bei starker Verschmutzung hat der Mieter dem Verleiher eine Reinigungsgebühr von bis zu 50,00€ zu zahlen.

 Der Mieter darf von der entliehenen Sache keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache Dritten zu überlassen.

 

Aufsicht und Benutzung ( besondere Hinweise )

 

1. Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.

2. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Hinweise zur Benutzung der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Anzahl der spielenden Kinder und die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Ferner sollte die Aufsichtsperson möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, insbesondere kleinere Kinder, gefährden.

3. Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.

4. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.

5. Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht mit in die Hüpfburg genommen werden.

6. Auch wenn es lästig ist: „Schuhe aus“ – die Hüpfburg darf nicht mit Schuhwerk betreten werden.

7. Hosentaschen, Jackentaschen etc. sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen, harten, scharfen oder anderweitig gefährlichen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände müssen vor der Benutzung der Hüpfburg entfernt bzw. abgelegt werden.

8. Bestärken Sie die Kinder, sich auch beim Toben rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern zu verhalten, insbesondere gegenüber Kleineren.

9. Seitenwände und Netze sind zur Sicherheit und Begrenzung da. Sie nicht dazu geeignet, sich von diesen „zurückfedern“ zu lassen. „Reinspringen“ und „Rückfedern“ zerstört die Seitenwände und Sicherheitsnetze.

10. Achten Sie darauf, dass die Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände in das Gebläse hineinstecken.

 11. Das Gebläse: Die Hüpfburg muss während der Nutzung ständig durch das Gebläse mit Luft versorgt werden. Dabei ist es ganz normal, dass aus einer aufgeblasenen Hüpfburg an den Nähten ständig Luft entweicht. Die Hüpfburg darf erst betreten werden, wenn sie vollständig aufgeblasen ist. Solange sich noch Personen in der Hüpfburg befinden, darf niemals das Gebläse abgeschaltet werden (!!! Erstickungsgefahr !!!). Das Gebläse ist so aufzustellen, dass sich der Luftkanal für die Befüllung im 90°-Winkel zur Hüpfburg befindet und nicht verdreht oder geknickt ist. Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdkörper wie Laub, Papier oder Ähnliches den Lufteinlass des Gebläses blockieren kann. Die Luft aus dem Gebläse muss ungehindert durch den Luftkanal in die Hüpfburg einströmen. Dieses muss während der gesamten Nutzung der Hüpfburg beachtet und kontrolliert werden.

12. Das Verlängerungskabel: Sollte das Gebläse der Hüpfburg an ein Verlängerungskabel angeschlossen sein, so darf nur ein für die Verwendung im Freien geeignetes Kabel verwendet werden. Bei der Verwendung einer Kabeltrommel ist darauf zu achten, dass diese vollständig abgerollt wird. (Überhitzungsgefahr!)

13. Spannungsausfall/Störung des Gebläses/Druckverlust: Bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses muss die Hüpfburg unverzüglich geräumt werden. Dabei muss sehr schnell reagiert werden, da durch den Druckverlust die Hüpfburg sehr schnell in sich zusammenfällt und evtl. Kinder unter sich begräbt (Erstickungsgefahr!). Bis zur Beseitigung der Störung darf die Hüpfburg nicht mehr benutzt werden.

14. Wind: Bei Windverhältnissen von mehr als Windstärke 5 darf die Hüpfburg nicht aufgebaut oder benutzt werden, bzw. ist SOFORT abzubauen.

 

Weitere Sicherheitsregeln bei der Benutzung der Hüpfburg

 

Betreten/Benutzung auf eigene Gefahr – Eltern haften für ihre Kinder.

Benutzung der Hüpfburg nur unter Aufsicht eines Erwachsenen.

Es ist nicht erlaubt, bei der Benutzung der Hüpfburg zu rauchen oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen.

Es ist nicht erlaubt, zu raufen oder einander zu schubsen.

Es droht Verletzungsgefahr, wenn Kinder zusammenstoßen oder aus der Hüpfburg geschleudert werden.

Es ist nicht erlaubt, auf die Außenwände und in die Netze zu klettern oder an diesen zu hängen.

Das Mindestalter für die Benutzung ist 4 Jahre, das Höchstalter 14 Jahre.

Es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen gleichzeitig in der Hüpfburg  Clown und Astronaut und nicht mehr als 6 Personen in der Hüpfburg Jungle, ohne Motto und Kannibale befinden.

 

Haftung

 

Gefahrübertragung und Haftung gehen für den gesamten Verleihzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfang auf den Mieter über.

Der Verleiher lehnt jede Inanspruchnahme ab. Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Verleiher unverzüglich zu melden.

Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben, soweit diese nicht durch Versicherungen des Eigentümers ersetzt werden. Er stellt Verleiher und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.

Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg zum Zeitpunkt der Ausleihe ist der Verleiher verantwortlich.